Änderung in der Sozialversicherung und Tarifanpassung 2011
Der Jahreswechsel 2010/2011 bringt sozialversicherungsrechtlich sowie tarifrechtlich wieder einige Änderungen mit sich:
Ab 01.01.2011 wird der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 14,9% auf 15,5% erhöht.
Gleichzeitig steigt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 2,8% auf 3,0%.
Zum 01.01.2011 tritt weiterhin die nächste Stufe der Tarifeinigung 2010/2011 in Kraft. (Zur Tarifeinigung hatten wir bereits mit Hinweisschreiben vom 01.06.2010 informiert.) Hierdurch ergibt sich:
- Erhöhung der Tabellenentgelte um 0,6 %
- Zahlung einer einmaligen Sonderzahlung
(Tarifbeschäftigte: 240,00€, Auszubildende: 50,00€)
Anzupassen sind weiterhin die meisten Zulagen. Auch die manuelle Anpassung der Garantiebeträge prüft das Bundesverwaltungsamt in eigener Zuständigkeit.
Für den sozialversicherungsrechtlich gesondert zu behandelnden Personenkreis der geringfügig bzw. in der Gleitzone Beschäftigten erhält Ihr Arbeitgeber Hilfslisten zwecks evtl. Vereinbarung künftiger Arbeitszeitänderungen. Die Personalkostenbetreuung kann erst nach Eingang eventueller Änderungsverträge die neuen Voraussetzungen auch in der Sozialversicherung berücksichtigen.
Die Umsetzung der Änderungen erfolgt zum Zahlmonat Januar 2011. Aus systemtechnischen Gründen kann nicht ausgeschlossen werden, dass vereinzelte Zulagenanpassungen erst zu einem späteren Zeitpunkt – dann rückwirkend zum 01.01.2011 - angepasst werden. Vorsorglich bitten wir hierfür bereits um Verständnis.
Individuelle Einzelheiten sind Ihrer Bezügemitteilung für Januar 2011 zu entnehmen.