Information für die Beschäftigten
Zum 31. März 2012 haben sich die Tarifvertragsparteien auf einen Tarifabschluss geeinigt. Wesentliche Bestandteile des Tarifabschlusses sind:
- Die Entgelte der Tarifbeschäftigten steigen insgesamt um 6,3 % (ab 1. März 2012 um 3,5 %, ab 1. Januar 2013 um weitere 1,4 % und ab 1. August 2013 um weitere 1,4 %),
- Die Ausbildungsentgelte nach TVAöD und Praktikantenentgelte nach TVPöD erhöhen sich um Festbeträge von 50,00 Euro ab 1. März 2012 und um weitere 40,00 Euro ab 1. August 2013,
- Regelungen zur Übernahme von Auszubildenden und Verbesserungen bei der Übernahme von Fahrtkosten zu auswärtigen Berufsschulen,
- Neuregelung zur diskriminierungsfreien Staffelung des Urlaubsanspruchs: Alle Tarifbeschäftigten erhalten unter Wahrung bestehender Besitzstände in der Fünftagewoche einen Jahresurlaubsanspruch von 29 Tagen Erholungsurlaub. Der Anspruch erhöht sich mit Vollendung des 55. Lebensjahres aufgrund des steigenden Erholungsbedürfnisses auf 30 Tage.
Weiterhin ist vereinbart, dass folgende Regelung zu bestehenden Ansprüchen im TVÜ-Bund aufgenommen wird:
„Der Urlaubsanspruch für Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis über den 31. Dezember 2011 hinaus fortbestanden hat und die spätestens am
31. Dezember 2012 das 40. Lebensjahr vollenden, beträgt abweichend von § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD 30 Arbeitstage für die Dauer des ununterbrochen
fortbestehenden Arbeitsverhältnisses. Für das Jahr 2012 über den Wortlaut des § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD in der bis zum 29. Februar 2012 geltenden Fassung zustehende Urlaubsansprüche bleiben für das Jahr 2012 durch die Neuregelung des § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD unberührt. 3Satz 1 und 2 gilt auch für Beschäftigte im Sinne des § 1 Abs. 2.“
Für die Übertragung von Erholungsurlaub gilt weiterhin die übertarifliche Regelung aus dem Rundschreiben vom 25. August 2008 – D 5- 220210-2/26 - .
Danach verfällt der Urlaub erst, wenn er nicht innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende des Urlaubsjahrs in Anspruch genommen worden ist. Eventuelle Urlaubsansprüche aus dem Jahr 2011 verfallen daher erst Ende Dezember 2012.
- Pauschalzahlungen für die Jahre 2012 und 2013
Der Tarifvertrag Pauschalzahlung 2011 wird für das Jahr 2012 mit der Maßgabe verlängert, dass die einmalige Pauschalzahlung 300,00 Euro beträgt. Für das Jahr 2013 wird der TV-Pauschalzahlung 2012 verlängert, wenn bis spätestens 1. Januar 2013 keine Entgeltordnung in Kraft tritt.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: In der Tarifeinigung wurde eine Erklärungsfrist bis zum 30. April 2012 vereinbart.
Im Hinblick auf den Lauf der Erklärungsfrist sowie ein bis dahin noch ausstehendes Einführungsrundschreiben des BMI wird gebeten, von detaillierten Anfragen bezüglich der Neuregelungen vorerst noch abzusehen.
Weitere Informationen können dem BMI-Rundschreiben D 5 - 220 233-53/7 vom 02.04.2012 entnommen werden.