Bei einem Antrag auf Zahlung eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses können Beamtinnen/Beamten, Soldatinnen/Soldaten oder Tarifbeschäftigen bis zur Höhe von 2.556,46 Euro gewährt werden.
Mögliche Antragsgründe sind z.B.
- erstmalige Einrichtung eines Hausstandes,
- Hausratsbeschaffungen aufgrund der Eheschließung,
- Aussteuer eigener Kinder,
- Wohnungswechsel aus zwingenden persönlichen Gründen,
- Hausratsbeschaffungen aufgrund der Ehescheidung
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