Entgelt – Antrag auf einen Gehaltsvorschuss

Bei einem Antrag auf Zahlung eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses können Beamtinnen/Beamten, Soldatinnen/Soldaten oder Tarifbeschäftigen bis zur Höhe von 2.556,46 Euro gewährt werden.

Mögliche Antragsgründe sind z.B.

  • erstmalige Einrichtung eines Hausstandes,
  • Hausratsbeschaffungen aufgrund der Eheschließung,
  • Aussteuer eigener Kinder,
  • Wohnungswechsel aus zwingenden persönlichen Gründen,
  • Hausratsbeschaffungen aufgrund der Ehescheidung

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