Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (eTIN)

Datum 23.11.2004

Hinweise zum Wegfall der bisherigen Lohnsteuerbescheinigung, Einführung einer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ab dem Kalenderjahr 2004.

Durch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes entfällt erstmals für das Kalenderjahr 2004 die Ausstellung der bisherigen Lohnsteuerbescheinigung, die auf die Rückseite der Lohnsteuerkarte aufgeklebt wurde. Der Arbeitgeber ist ab sofort verpflichtet, alle Daten, die bisher in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten waren, bis 28. Februar des Folgejahres per Datenfernübertragung an die vorgesehene Übermittlungsstelle zu übersenden (= elektronische Lohnsteuerbescheinigung).