Für Beamtinnen und Beamte, die ihren dienstlichen Wohnsitz im Ausland haben oder in das Ausland abgeordnet sind, besteht ein Beihilfeanspruch nach § 3 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV). In unserem Merkblatt erhalten Sie Antworten auf Fragen, die für mitausreisende Ehepartnerinnen/Ehepartner bzw. Lebenspartnerinnen/Lebenspartner von besonderem Interesse sein können.