Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehepartnerinnen/Lebenspartnerinnen bzw. Ehepartner/Lebenspartner

Datum 30.12.2024

Für 2025 eingehende Anträge, in denen Aufwendungen der Ehepartnerin/Lebenspartnerin oder des Ehepartners/Lebenspartners geltend gemacht werden, ist nunmehr der Einkommensteuerbescheid 2023 maßgeblich.