Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehepartnerinnen/Lebenspartnerinnen bzw. Ehepartner/Lebenspartner

Datum 05.07.2024

Für 2024 eingehende Anträge, in denen Aufwendungen der Ehepartnerin/Lebenspartnerin oder des Ehepartners/Lebenspartners geltend gemacht werden, ist nunmehr der Einkommensteuerbescheid 2022 maßgeblich.