Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehepartnerinnen/Lebenspartnerinnen bzw. Ehepartner/Lebenspartner
Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehepartnerinnen/Lebenspartnerinnen bzw. Ehepartner/Lebenspartner
Datum05.07.2024
Für 2024 eingehende Anträge, in denen Aufwendungen der Ehepartnerin/Lebenspartnerin oder des Ehepartners/Lebenspartners geltend gemacht werden, ist nunmehr der Einkommensteuerbescheid 2022 maßgeblich.