Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehepartnerinnen/Lebenspartnerinnen bzw. Ehepartner/Lebenspartner
Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehepartnerinnen/Lebenspartnerinnen bzw. Ehepartner/Lebenspartner
Datum30.12.2024
Für 2025 eingehende Anträge, in denen Aufwendungen der Ehepartnerin/Lebenspartnerin oder des Ehepartners/Lebenspartners geltend gemacht werden, ist nunmehr der Einkommensteuerbescheid 2023 maßgeblich.