Häusliche Krankenpflege nach § 27 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) dient dazu, einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen sowie bei schwerer Erkrankung die notwendige Unterstützung sicherzustellen.
Die Informationsschrift enthält Erläuterungen zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche Krankenpflege.