Das Dokument enthält den Wortlaut der Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV) in der Fassung der 8. Änderungsverordnung und ist maßgeblich für alle Aufwendungen, die bis zum 31. Dezember 2020 entstanden sind.