Das Dokument enthält den Wortlaut der Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV) in der Fassung der 9. Änderungsverordnung und ist maßgeblich für alle Aufwendungen, die bis zum 31. März 2024 entstanden sind.