Anlage "Ausland"

Datum 30.04.2020

Die Anlage "Ausland" zum Antrag auf Beihilfe ist bei Abordnungen ins Ausland oder bei dienstlichem Wohnsitz im Ausland oder von Versorgungsempfängern mit ständigem Wohnsitz im Ausland auszufüllen und wird immer zusammen mit dem Beihilfeantrag ausgefüllt und abgeschickt.

Bei Beantragung von Auslandsaufwendungen per Beihilfe-App ist die Anlage „Ausland“ ebenfalls auszufüllen, abzufotografieren und in der App zu versenden.

Wichtig: Bitte drucken Sie den Vordruck ausschließlich wie in "Besonderheiten beim Drucken und Speichern" beschrieben aus. Andernfalls kann es zu Problemen bei der Bearbeitung kommen.