Antrag auf eine einmalige Abschlagszahlung für eine zu erwartende Beihilfe wegen
- stationärer Krankenhausbehandlung
- stationärer oder ambulanter Rehabilitationsmaßnahme
- einmalig hoher Kosten für den Kauf eines Arznei- oder Hilfsmittels
Eine Abschlagszahlung kann nur in den im Vordruck genannten Fällen gewährt werden.
Wichtig: Bitte drucken Sie den Vordruck ausschließlich wie in "Besonderheiten beim Drucken und Speichern" beschrieben aus. Andernfalls kann es zu Problemen bei der Bearbeitung kommen.
Die Ausfüllanleitung finden Sie hier.