Zahnschema - Befund und Planung implantologischer Leistungen nach GOZ 9000 ff

Datum 25.04.2023

Befund und Planung für implantologische Leistungen mit Zahnschema

Aufwendungen für implantologische Leistungen sind gemäß § 15 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) beihilfefähig.

Zur Prüfung der Voraussetzungen ist es notwendig, das Zahnschema anhand der im Vordruck aufgeführten Kennzeichnung vollständig auszufüllen und bei der Festsetzungsstelle einzureichen. Wichtig sind auch Angaben zu bereits vorhandenen Implantaten.