Ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen der Voraussetzungen für eine künstliche Befruchtung nach § 43 Absatz 1 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) in Verbindung mit § 27a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Lassen Sie diese Bescheinigung bitte von der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt vollständig ausfüllen und fügen Sie diese Ihrem Beihilfeantrag bei.
Es steht Ihnen zum Thema Beihilfefähigkeit von Maßnahmen einer künstlichen Befruchtung in der Rubrik "Informationen und Merkblätter" auch ein ausführliches Merkblatt zur Verfügung.