Wie erfolgt die Individualerstattung?
Nach individuellem Prozentsatz wird erstattet, wenn nachgewiesen wird, dass das Verhältnis der unentgeltlich beförderten Fahrgäste zu den sonstigen Fahrgästen mindestens ein Drittel über dem Pauschalsatz liegt. Die Individualerstattung setzt immer eine Verkehrszählung voraus. Für die Verkehrszählung gilt die Richtlinie zur Fahrgelderstattung des jeweiligen Bundeslandes.