Was ist bei Verkehrszählungen zu beachten?
Für die Verkehrszählungen sind die Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes maßgebend.
In manchen Bundesländern sind die Verkehrszählungen unter Fristnennung bei der zuständigen Erstattungsbehörde anzuzeigen. Ausnahmen von der Anwendung der Richtlinien zur Fahrgelderstattung sind in der Regel nicht zulässig und führen im Ergebnis dazu, dass eine pauschale Erstattung durchgeführt wird.