Was sind Fahrgeldeinnahmen?
Fahrgeldeinnahmen der Verkehrsunternehmen werden mit in die Erstattung einbezogen, wenn sie berücksichtigungsfähig sind. Hier sind dies alle Erträge aus dem Fahrkartenverkauf. Sie erfassen auch Erträge aus der Beförderung von Handgepäck, Krankenfahrstühlen, sonstigen orthopädischen Hilfsmitteln, Tieren sowie aus erhöhten Beförderungsentgelten. Fahrgeldeinnahmen sind durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen testieren zu lassen.
Keine Fahrgeldeinnahmen sind insbesondere:
- Globalsubventionen und Zuschüsse aus öffentlichen Kassen, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind
- Zahlungen zur Erstattung der Fahrgeldausfälle nach dem Sozialgesetzbuch IX
- sonstige leistungsbezogene Zahlungen z. B. Ausgleich für unterlassene Tariferhöhungen, Ausgleichsleistungen, Zahlungen Dritter für Schüler, Studenten, Auszubildende sowie Zuschläge im Bedarfsverkehr, sofern sie von allen Fahrgästen erhoben werden
- Verlusteinnahmen oder ähnlich Ausgleichszahlungen für die vergünstigte Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweis im Ausbildungsverkehr
- Fahrgeldeinnahmen aus Linienverkehr, der kein Nahverkehr ist und die tarifliche Abgeltung für solche Verkehre
- Einnahmen aus Ausflugsfahrten und Sonderfahrten mit Straßenbahnen
- Einnahmen aus Sonderlinienverkehr, z. B. Schülerfahrten, Berufsverkehr, Marktverkehr und Beförderung von Theaterbesuchern, bei denen auf Enhaltung der Vorschriften über die Beförderungsentgelte und Bedingungen ganz oder teilweise verzichtet wurde.
- Zahlungen für Rentnerinnen und Rentner und andere bevorzugte Personengruppen
- sonstige Einnahmen aus Zeitungs- und Postgutbeförderungen und aus dem Transport von Fahrrädern, Fahrzeugen und Frachten
- Erlöse aus dem Verkauf von Fahrplänen und sonstigen Artikeln
- Wagenreinigungsgebühren, Schadensersatzleistungen an die Verkehrsunternehmen infolge von unverhältnismäßiger Beanspruchung der Einrichtungsgegenstände des Verkehrsmittels, Vandalismus oder ähnliches
- Fundsachenerlöse
- abzuführende Ausgleichsbeträge für bundeseigene Verkehrsunternehmen
- Einnahmen aus der Vermietung von Reklameflächen
- Einnahmen aus Fahrten für Gelegenheitsverkehr
- uneinbringliche Beförderungsentgelte
- fiktive Einnahmen für kostenlose Fahrscheine an Besucher, politische Mandatsträger sowie aus Kulanzgründen oder zu Werbezwecken, aus in Verlust geratenen Fahrscheinen und aus Umsatzerlösen von Rabattierungen
- Einnahmen aus dem Verkauf für die erste Klasse-Nutzung
- Bearbeitungsgebühren jeder Art
- Provisionen für Kartenverkäufer
- erstatteter Aufwand aus dem Betreiben von Mahnverfahren und Inkasso
- der Ansatz einer nicht entrichteten Steuer auf erhöhtes Beförderungsentgelt
- Einnahmen aus Kombiticket, soweit der Anteil der freifahrtberechtigten schwerbehinderten Menschen bei der Fahrtkostenkalkulation nicht kostenmindernd berücksichtigt wurde sowie die Einnahmebestandteile, die über den Fahrgeldanteil ausgehen (Eintrittsgelder)