Wann kann ich eine Vorauszahlung bekommen?
Für das laufende Kalenderjahr kann eine Vorauszahlung in Höhe von insgesamt 80 Prozent des zuletzt für das Jahr festgesetzten Erstattungsbetrages beantragt werden. Die Vorauszahlung wird dann zur Hälfte am 15. Juli und 15. November ausgezahlt.
Neue Unternehmen, von denen bislang noch keine Berechnungsgrundlagen vorliegen, müssen zunächst die endgültigen Fahrgeldeinnahmen des jeweiligen Kalenderjahres fristgerecht nachweisen.
Abschlagszahlungen sind nicht möglich.