Ich habe ein Vergleichsangebot der gegnerischen Versicherung erhalten. Muss ich mein privates Vergleichsangebot mit dem BVA abstimmen?
Nein, denn im Falle eines Vergleichs verfügen Sie lediglich über Ihre eigenen Ansprüche und nicht über die Ansprüche des Bundes. Dennoch bitten wir in diesem Falle um Benachrichtigung, da diese Information ein Anhaltspunkt zur Einschätzung der Erfolgsaussichten des Bundesverfahrens von Nutze sein kann.