Wie ist das Vorgehen, wenn keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt?
Sofern eine Arbeitsunfähigkeit von bis zu drei Tagen vorliegt, kann ein Verdienstschaden auch mit einem Abwesenheitsnachweis, zum Beispiel einer Krank- und Gesundmeldung, geltend gemacht werden. In diesem Fall ist die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht erforderlich.