Wer darf Münzen produzieren und herausgeben?
In der Europäischen Union liegt das Recht zur Ausgabe von Münzen, das sogenannte Münzregal, bei den Mitgliedsstaaten. Der Gesamtumfang der Münzprägungen muss durch die Europäische Zentralbank genehmigt werden.
Der Europäische Rat kann auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments und der Europäischen Zentralbank Maßnahmen erlassen, um die Stückelung und die technischen Merkmale aller für den Umlauf bestimmten Münzen so weit zu harmonisieren, wie es für den reibungslosen Umlauf in der Europäischen Union erforderlich ist.
Innerhalb des Europäischen Rahmens bestimmt das nationale Münzgesetz weitere Details. Neben den Umlaufmünzen kann der Bund Gedenkmünzen und deutsche Euro-Münzen als Sammlermünzen ausprägen lassen. Sämtliche Münzen der Bundesrepublik Deutschland werden von den fünf staatlichen Münzstätten im Auftrag des BMF geprägt.
Die Deutsche Bundesbank bringt die deutschen Euro-Umlauf- und Euro-Gedenkmünzen sowie die Sammlermünzen in Stempelglanzqualität in den Verkehr.
Die deutschen Sammlermünzen in Spiegelglanzqualität und die Goldsammlermünzen bringt der Bund, vertreten durch das BMF, in den Verkehr. Dabei bedient er sich der beim BVA angesiedelten Münze Deutschland.