Wer darf Münzen produzieren und herausgeben?

In der Eu­ro­päi­schen Uni­on liegt das Recht zur Aus­ga­be von Mün­zen, das sogenannte Münz­re­gal, bei den Mit­glieds­staa­ten. Der Gesamtumfang der Münz­prä­gun­gen muss durch die Eu­ro­päi­sche Zen­tral­bank genehmigt werden.

Der Europäische Rat kann auf Vor­schlag der Kom­mis­si­on und nach An­hö­rung des Eu­ro­päi­schen Par­la­ments und der Eu­ro­päi­schen Zen­tral­bank Maß­nah­men er­las­sen, um die Stücke­lung und die tech­ni­schen Merk­ma­le al­ler für den Um­lauf be­stimm­ten Mün­zen so weit zu har­mo­ni­sie­ren, wie es für den rei­bungs­lo­sen Um­lauf in der Eu­ro­päi­schen Uni­on er­for­der­lich ist.

In­ner­halb des Europäischen Rah­mens be­stimmt das na­tio­na­le Münz­ge­setz weitere Details. Ne­ben den Um­laufmün­zen kann der Bund Ge­denk­mün­zen und deut­sche Eu­ro-Mün­zen als Samm­ler­mün­zen aus­prä­gen las­sen. Sämtliche Münzen der Bundesrepublik Deutschland werden von den fünf staat­li­chen Münz­stät­ten im Auftrag des BMF ge­prägt.

Die Deut­sche Bun­des­bank bringt die deut­schen Eu­ro-Um­lauf­- und Eu­ro-Ge­denk­mün­zen sowie die Sammlermünzen in Stempelglanzqualität in den Ver­kehr.

Die deutschen Sammlermünzen in Spiegelglanzqualität und die Goldsammlermünzen bringt der Bund, vertreten durch das BMF, in den Ver­kehr. Dabei be­dient er sich der beim BVA angesiedelten Münze Deutschland.