Warum bekomme ich nicht immer eine Bezügemitteilung?

Eine Bezügemitteilung wird aus wirtschaftlichen Gründen nur dann erstellt, wenn sich bei der Berechnung der Bezüge Änderungen im Vergleich zum Vormonat ergeben. Ändert sich zum Beispiel die Höhe des Steuerabzugs oder werden Überstunden ausgezahlt, wird eine Bezügemitteilung erstellt.

Beamte erhalten im Januar zur Dokumentation des Jahresbeginns immer eine Bezügemitteilung. Da das Abrechnungsprogramm wegen der vorschüssigen Zahlung erst zum Zahlmonat Februar die neue Lohnsteuertabelle berücksichtigen kann, erfolgt im Februar eine steuerliche Rückrechnung für den Januar. Deshalb werden grundsätzlich auch im Februar und März Bezügemitteilungen versandt.

Die Bezügemitteilung März behält dann ihre Gültigkeit für die Folgemonate - bis zum Erhalt einer neuen Mitteilung. Spätestens für den Dezember wird eine weitere Bezügemitteilung erstellt, auf der die Jahressumme des Gesamtbruttos und der steuerlichen Abzüge erkennbar werden. Sofern ein Lohnsteuerjahresausgleich vorgenommen werden kann, werden etwaige Erstattungsbeträge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) mit den einbehaltenden Steuerabzugsbeträgen für den Monat Dezember verrechnet und daher nicht besonders ausgewiesen.

Die Bezügemitteilungen sind fortlaufend nummeriert, so dass eine lückenlose Dokumentation erkennbar wird. Auf nicht bescheinigte Bezugsmonate wird auf der jeweils folgenden Bezügemitteilung gesondert hingewiesen.