Was umfasst die Dienstunfallfürsorge?

Die Dienstunfallfürsorge umfasst folgende Bereiche:

  • Entscheidung über das Vorliegen eines Dienstunfalles
  • Gewährung von Unfallfürsorgeleistungen bei anerkannten Dienstunfällen (u. a. Erstattung von Kosten des Heilverfahrens, ggf. Sachschadenersatz, Unfallausgleich)

Sofern ein Unfall als Dienstunfall anerkannt wurde, haben Sie als Beamtin oder Beamter Anspruch auf Unfallfürsorge.