Ist die Dienstunfallfürsorge des BVA für mich zuständig?

Die Dienstunfallfürsorgestelle des  BVA ist für Sie zuständig, wenn Sie Beamtin oder Beamter im aktiven Dienst und bei einer der in der folgenden Tabelle aufgeführten Bundesbehörden beschäftigt sind.

Bitte beachten Sie: Bearbeitet das BVA nur den Teilbereich der Kostenerstattung des Heilverfahrens und Sachschäden (in der Tabelle gekennzeichnet), verbleibt die Entscheidung über das Vorliegen eines Dienstunfalles bei Ihrer Beschäftigungsbehörde.

Wenn Sie Versorgungsempfängerin oder Versorgungsempfänger sind, ist das BVA für Ihren Dienstunfall nicht zuständig. 

Für Arbeits- und Wegeunfälle von Tarifbeschäftigten  ist  die Dienstunfallfürsorgestelle des  BVA nicht zuständig.

Bitte erfragen Sie die Zuständigkeit in Ihrem Fall bei Ihrem Personalreferat.