Was ist ein Dienstunfall?

Ein Dienstunfall ist ein

  • auf äußerer Einwirkung beruhendes,
  • plötzliches,
  • örtlich und zeitlich bestimmbares,
  • einen Körperschaden verursachendes Ereignis,
  • das in Ausübung des Dienstes eingetreten ist.

Der körperliche Schaden muss ärztlich festgestellt worden sein. Suchen Sie nach einem Unfall zuerst eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt auf, wenn auf Grund der Verletzung mit einer vorübergehenden Dienstunfähigkeit über den Unfalltag hinaus oder mit einer Behandlungsbedürftigkeit zu rechnen ist (s. § 4 Heilverfahrensverordnung).

Zum Dienst gehören auch

  • Dienstreisen und die dienstliche Tätigkeit am Bestimmungsort,
  • die Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen,
  • Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst und
  • das Zurücklegen des mit dem Dienst zusammenhängenden Weges nach und von der Dienststelle.

Die zuvor dargestellten Sachverhalte sind nicht abschließend.