Muss ich eine Ärztin/einen Arzt aufsuchen und wenn ja, welche/welchen?

Suchen Sie nach einem Unfall unverzüglich eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt auf, wenn auf Grund der Verletzung mit einer vorübergehenden Dienstunfähigkeit über den Unfalltag hinaus oder mit einer Behandlungsbedürftigkeit zu rechnen ist (siehe § 4 Heilverfahrensverordnung).

Unter https://lviweb.dguv.de/d finden Sie Durchgangsärztinnen und -ärzte in Ihrer Nähe. Den sog. Durchgangsarztbericht, der Ihnen entweder im Anschluss an die Untersuchung/Behandlung sofort ausgehändigt oder später nach Hause geschickt wird, legen Sie bitte der Dienstunfallfürsorgestelle vor. Nur wenn eine Verletzung vorliegt, die ausschließlich die Augen, die Zähne, den Hals, die Nase oder die Ohren betrifft, kann statt einer durchgangsärztlichen Versorgung die nächste erreichbare Ärztin oder der nächste erreichbare Arzt des entsprechenden Fachgebietes aufgesucht werden.