Welche Aufwendungen des Heilverfahrens werden erstattet?

Sobald Ihr Unfall als Dienstunfall anerkannt ist, werden die wirtschaftlich angemessenen Aufwendungen für notwendige Maßnahmen des Heilverfahrens erstattet.

Was notwendig und angemessen ist, orientiert sich weitgehend am Beihilferecht des Bundes.

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Dienstunfall stehen, dürfen Sie nicht bei der Beihilfestelle und der Krankenversicherung einreichen. Kostenträger für die erstattungsfähigen Aufwendungen des Heilverfahrens ist nur die Dienstunfallfürsorgestelle.

Rechnungen und Verordnungen sind per Post oder elektronisch einzureichen.