Kann ein Sachschaden erstattet werden?

Bei einem anerkannten Dienstunfall werden unter Umständen Sachschäden gem. § 32 BeamtVG erstattet.

Bei Ereignissen, welche die Voraussetzungen eines Dienstunfalls nach § 31 BeamtVG grundsätzlich erfüllen, aber zu keinem Körperschaden geführt haben, erfolgt bei Sachschäden eine Erstattung gemäß Sachschadenerstattungsrichtlinie (SachschERL).

Der Sachschadensersatz ist eine Ausprägung der Fürsorge- und Schutzpflicht der Dienstunfallfürsorge.

Nach § 32 BeamtVG und nach der Sachschadenerstattungsrichtlinie gilt für Anträge auf Gewährung einer Erstattung von Sachschäden eine Ausschlussfrist von drei Monaten nach Schadenseintritt.