Was ist der TVöD?

Dieser Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ist im Bereich des Bundes und der Kommunen die rechtliche Grundlage für die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten.

Der TVöD regelt die näheren Einzelheiten des Arbeitsverhältnisses vom Vertragschluss über allgemeine Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit, Sozialbezüge, Zulagen, Urlaub bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Es gibt den TVöD in zwei Ausführungen: Für den Bereich des Bundes den TVöD-Bund und für die kommunalen Arbeitgeber und Beschäftigten den TVöD-VKA. Die Regelungen für West und Ost sind gleich.

Der TVöD hat seit 01.10.2005 die vorher gültigen Tarifvorschriften

  • BAT (Bundes-Angestellten-Tarifvertrag)
  • BAT-O (Tarifvertrages zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften)
  • MTArb (Manteltarifvertrag für Arbeiter und Arbeiterinnen des Bundes und der Länder)
  • MTArb-O (Manteltarifvertrag für Arbeiter und Arbeiterinnen des Bundes und der Länder Ost)

ersetzt.