Was ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG)?
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag bis zu dem vom sozialversicherungspflichtigen Entgelt Beiträge für die verschiedenen Bereiche der Sozialversicherung berechnet und abgeführt werden. Es gibt jeweils unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Als Beispiel liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung für 2018 bei monatlich 4.425,00 EUR (bundesweit). Bei einem sozialversicherungspflichtigen Brutto von z.B. 5.000 EUR werden nur von 4.425,00 EUR Beiträge zur Sozialversicherung berechnet.