Wann bin ich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit?
Grundsätzlich sind Angestellte und Arbeiter versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse. Übersteigt jedoch dass entsprechende Entgelt die Jahresarbeitsentgelt-Grenze (JAE-Grenze), so besteht keine Versicherungspflicht mehr. Eine entsprechende Überprüfung erfolgt jeweils zum Jahreswechsel. Versicherungsfreiheit für bereits beschäftige Angestellte und Arbeiter aufgrund von Übersteigen der JAE-Grenze setzt also mit Jahresbeginn ein. Der Arbeitnehmer hat dann die Möglichkeit, sich entweder mit Vertrag bei einer privaten Krankenkasse zu versichern oder aber als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse zu verbleiben. In beiden Fällen ist der Arbeitnemer selber für die Beitragszahlung verantwortlich; die Beiträge werden nicht wie bei Pflichtversicherten vom Arbeitgeber abgeführt. Der Arbeitnehmer erhält bei Versicherung in einer privaten Krankenversicherung oder als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse vom Arbeitgeber einen Zuschuss zum Beitrag, der steuerfrei neben Lohn oder Gehalt gezahlt wird.