Warum zahle ich einen so hohen Steuerbetrag auf Jahressonderzahlung und Einmalzahlungen? 

Die Ermittlung der Lohnsteuer für diese „sonstigen Bezüge“ erfolgt nach § 39 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes. Danach hat der Arbeitgeber zunächst die Lohnsteuer für den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn ohne den sonstigen Bezug festzustellen und anschließend die Lohnsteuer für den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn mit dem sonstigen Bezug. Der Unterschiedsbetrag zwischen den ermittelten Jahreslohnsteuerbeträgen ist die Lohnsteuer, die vom sonstigen Bezug einzubehalten ist.