Registrierung: Welche E-Mail Adresse kann ich bei der Registrierung angeben?

Die Beihilfebeantragung ist grundsätzlich keine dienstliche Angelegenheit. Daher verwenden Sie bei der Registrierung bitte Ihre private E-Mail Adresse. Beschäftigte von Behörden, die ausdrücklich während der Dienstzeit die Beihilfestellung zulassen, sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Eine E-Mail Adresse kann nur einmal für die Registrierung in der Beihilfe-App vergeben werden. Es ist nicht möglich die selbe E-Mail für die Registrierung von verschiedenen beihilfeberechtigten Personen zu benutzen.