Kann ich meinen Beihilfeantrag per E-Mail einreichen?

Nein, eine Übersendung mittels einfacher E-Mail ist nicht zulässig.

Ein Beihilfeantrag muss schriftlich oder elektronisch gestellt werden. Die Schriftform ist nur durch eine eigenhändige Unterschrift erfüllt. Eine abfotografierte Unterschrift per E-Mail reicht dabei nicht aus. Bei elektronischer Antragstellung wird die Schriftform nur durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt oder bei Beantragung über die Beihilfe-App.

Zudem bietet eine Übermittlung von Daten mittels E-Mail keinen Schutz gegen Einsichtnahme Ihrer Daten durch unbefugte Dritte.