Wann erhalte ich als beihilfeberechtigte Person den erhöhten Bemessungssatz von 70%?

Wenn mindestens zwei Kinder im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig sind, erhält die beihilfeberechtigte Person den Bemessungssatz von 70%.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Informationsschrift zum Beihilfebemessungssatz.