Wann erhalte ich als beihilfeberechtigte Person den erhöhten Bemessungssatz von 70%?
Wenn mindestens zwei Kinder im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig sind, erhält die beihilfeberechtigte Person den Bemessungssatz von 70%.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Informationsschrift zum Beihilfebemessungssatz.