Bis wann muss ich meine Belege bei der Beihilfestelle eingereicht haben?

Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb von drei Jahren nach Entstehen der Aufwendungen oder Ausstellen der Rechnung beantragt wird.

Maßgeblich für das Entstehen der Aufwendungen ist bei

  • Rezepten: das Kaufdatum,
  • Rechnungen: das Datum der erstmaligen Ausstellung der Rechnung.