Gibt es einen Mindestbetrag für die Antragstellung?
Eine Beihilfe wird grundsätzlich nur gewährt, wenn die geltend gemachten Aufwendungen den Betrag von 200 Euro übersteigen.
Auf die Durchsetzung der Mindestbetragsregelung haben die Festsetzungsstellen derzeit jedoch im Einvernehmen mit der fachaufsichtsführenden Stelle verzichtet.