Muss ein Heil- und Kostenplan bei einer kieferorthopädischen Behandlung vorab eingereicht werden?
Ja. Die Festsetzungsstelle muss den Aufwendungen vor Beginn der Behandlung auf der Grundlage eines vorgelegten Heil- und Kostenplanes zugestimmt haben (§ 15a Abs. 1 S. 2 BBhV).