Wie kann ich eine Psychotherapie beantragen?
Für die Beantragung ist grundsätzlich ein vertrauensärztliches Gutachterverfahren und eine förmliche Anerkennung durch die Festsetzungsstelle erforderlich.
Wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Beihilfestelle und lassen sich die nötigen Vordrucke zusenden, welche Sie und Ihr Therapeut bitte vollständig ausfüllen und wieder bei der Festsetzungsstelle einreichen. Nach Erhalt der Unterlagen beauftragt die Festsetzungsstelle einen Gutachter mit der Abgabe einer Stellungnahme und legt diese der Beihilfestelle vor, welche auf dieser Grundlage die Psychotherapie bewilligt oder ablehnt. Die Entscheidung wird Ihnen und dem Therapeuten schriftlich mitgeteilt.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Informationsschrift Psychotherapie.