Was ist bei Rezepten insbesondere zu beachten?
Im Rezept muss neben der Bezeichnung des Arzneimittels auch die Pharmazentralnummer (PZN) angegeben sein.
Im Rahmen des Verfahrens zur Geltendmachung der Rabatte bei den pharmazeutischen Unternehmen werden Rezepte, auf denen rabattfähige Arzneimittel verordnet wurden, nicht mehr an die beihilfeberechtigten Personen zurückgesandt. Von der Vorlage von Originalrezepten ist daher abzusehen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Informationsschrift Arzneimittel.