Was sind Lifestyle-Arzneimittel?
Lifestyle-Arzneimittel sind Medikamente, die gemäß § 22 Absatz 2 Nummer 1 BBhV in Verbindung mit Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen sind.
Insbesondere sind das Arzneimittel zur Behandlung
- von erektiler Dysfunktion
- von Nikotinabhängigkeit
- zur Verbesserung des Haarwuchses sowie
- Abmagerungsmittel
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte unserer Informationsschrift Arzneimittel.