Was sind Lifestyle-Arzneimittel?

Lifestyle-Arzneimittel sind Medikamente, die gemäß § 22 Absatz 2 Nummer 1 BBhV in Verbindung mit Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen sind.

Insbesondere sind das Arzneimittel zur Behandlung

  • von erektiler Dysfunktion
  • von Nikotinabhängigkeit
  • zur Verbesserung des Haarwuchses sowie
  • Abmagerungsmittel

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte unserer Informationsschrift Arzneimittel.