Sind die Kosten für meine Sehhilfe beihilfefähig?
Seit dem Inkrafttreten der Neunten Änderungsverordnung zur Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) am 01.Januar 2021 sind hinsichtlich der Beihilfefähigkeit von ärztlich verordneten Sehhilfen die bisherigen Einschränkungen bezüglich Visus und Dioptrienwerten weggefallen. Die neuen Regularien gelten für alle Aufwendungen, die ab dem vorgenannten Datum entstanden sind.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Sehhilfen.