Was muss ich tun, um eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme zu beantragen?

Ablauf zur Anerkennung einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme:

  1. Ihr behandelnder Arzt hält bei Ihnen eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme für notwendig, bescheinigt Ihnen die Notwendigkeit und macht ggf. einen Vorschlag zum Kurort.
  2. Sie senden Ihren -formlosen- Antrag auf Anerkennung der ambulanten Rehabilitationsmaßnahme mit der zuvor beschriebenen ärztlichen Bescheinigung an Ihre Beihilfestelle und geben dabei auch Name und Anschrift des für Ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamtes an, sofern Ihre Dienststelle nicht einen eigenen Vertrauensarzt beschäftigt.
  3. Die Beihilfestelle erteilt dem zuständigen Amts- oder Vertrauensarzt einen Untersuchungsauftrag (die Untersuchungskosten können im Rahmen einer Beihilfeabrechnung zum Beihilfebemessungssatz erstattet werden). Bei dieser Untersuchung wird auch der Ort der ambulanten Rehabilitationsmaßnahme festgelegt.
  4. Nachdem der Beihilfestelle alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird der Antrag abschließend geprüft. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Maßnahme als beihilfefähig anerkannt.

Weiterführende Informationen, auch zu den beihilfefähigen Aufwendungen, entnehmen Sie bitte der Informationsschrift ambulante Rehabilitationsmaßnahme.