Werden Portokosten für den Versand Ihrer Unterlagen erstattet?

Portokosten für den Versand Ihrer Unterlagen an die Beihilfestelle (z.B. Beihilfeanträge, sonstiger Schriftverkehr etc.) werden nicht erstattet.

Für eine kostenfreie Übermittlung Ihrer Beihilfeanträge empfehlen wir die Beihilfe-App für Smartphones oder Tablets.