Wie und wo ist der Anspruch auf Erstattung der Reisekostenvergütung geltend zu machen?

Die Reisekostenvergütung wird nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Beendigung der Dienstreise gewährt. Nach Ablauf dieser Frist kann Reisekostenvergütung nicht mehr gewährt werden. 

Grundsätzlich erfolgt die Festsetzung der Reisekostenkostenvergütung im Rahmen eines beleglosen Abrechnungsverfahrens. Die zuständigen Stellen können jedoch bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Antragstellung die Vorlage der maßgeblichen Kostenbelege verlangen. Werden diese Belege auf Anforderung nicht innerhalb von drei Monaten vorgelegt, kann der Vergütungsantrag insoweit abgelehnt werden.