Was ist bei der Ausstellung von Hotelrechnungen zu beachten?

Eine Erstattung von durch das Hotel in Rechnung gestellten Übernachtungskosten inklusive der Frühstückskosten ist nur bei einer „arbeitgeberveranlassten Buchung“ möglich. 

Damit diese "arbeitgeberveranlasste Buchung" mit der Rechnung dokumentiert wird, ist es zwingend erforderlich, dass die Hotelrechnung auf den Arbeitgeber/Dienstherrn ausgestellt ist und der Name der/des Dienstreisenden nur als Übernachtungsgast in der Rechnung genannt wird.