Wie werden Dienstreisen in Verbindung mit mobilem Arbeiten abgerechnet?
Bei mobilem Arbeiten sind die Fahrten zwischen der Dienststätte und dem Ort des mobilen Arbeitens private Fahrten von und zur Arbeit und reisekostenrechtlich nicht erstattungsfähig.
Werden Fahrten im Zusammenhang mit mobilem Arbeiten mit Dienstreisen verbunden, werden nur die zusätzlich für die Erledigung des Dienstgeschäfts entstehenden Kosten als Fahrtauslagen erstattet; Tage- und Übernachtungsgeld wird für die Dauer des Dienstgeschäfts sowie die zusätzliche Reisezeit gewährt.