Können Reisekosten für Begleitpersonen erstattet werden?
Nur in den Fällen, in denen die/der Dienstreisende auf eine Begleitperson angewiesen ist, können die für die Begleitperson entstandenen notwendigen Auslagen gemäß den Regelungen des Bundesreisekostengesetzes als Nebenkosten an den Dienstreisenden erstattet werden.