Die Zeiten des Dienstgeschäftes stehen noch nicht sicher fest. Soll trotzdem bereits ein Antrag gestellt werden?

Grundsätzlich gilt natürlich: je früher der Dienstreiseantrag gestellt wird desto besser. Denn ein ausreichender zeitlicher Vorlauf ermöglicht der Reisevorbereitung die Buchung günstiger Preise sowohl im Bahn- als auch im Flugbereich. Auch die Auswahl der verfügbaren Hotels ist insbesondere in Großstädten umso größer, je früher die Buchung vorgenommen wird.

Gleichwohl gilt es zu bedenken, dass sehr günstige Flugverbindungen ebenso wie die (Super-)Sparpreise der Deutschen Bahn nicht bzw. nur gegen eine Gebühr umbuchbar bzw. stornierbar sind. Auch kann die Stornierbarkeit von Hotels zu bestimmten Zeiten (z.B. Messezeit) stark eingeschränkt sein. Daher sollten die Eckdaten des Dienstgeschäftes nach Möglichkeit immer bereits feststehen, wenn der Dienstreiseantrag, welcher mit einer Reisemittelbestellung verbunden ist, gestellt wird.

Vorabbestellungen von Reisemitteln, die ohne Dienstreiseantrag gestellt werden, werden in der Regel nicht bzw. nur in begründeten Ausnahmefällen bearbeitet.

Wenn Sie Fragen hierzu haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit der Reisestelle auf:

Reisestelle des Bundesverwaltungsamtes